20.02.2023
Liveinterview im ZDF zu neuem Recht um den Kündigungsbutton im eCommerce

Seit 2022 gilt die Pflicht zu einem sogenannten Kündigungsbutton für bezahlte Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr.

Es gilt bei zahlungspflichtigen Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehrdie Pflicht zur Vorhaltung eines Kündigungsbuttons ("Kündigungsschaltfläche")  nebst entsprechenden Online-Kündigungsverfahren. Wer solche Dauerschuldverhältnisse also Abonnements (online) anbietet, muss die neuen Anforderungen rechtzeitig technisch umsetzen, um unnötige Abmahnungen zu vermeiden und den Kunden nicht zusätzliche Kündigungsrechte unfreiwillig einzuräumen. Unlängst hatte ich hierüber bereits bei aufrecht.de im Beitrag "Der Kündigungsbutton ist Pflicht für Dauerschuldverhältnisse" berichtet.

Einmal mehr durfte ich zu aktuellen Entwicklungen im Onlinegeschäft beim Verbrauchermagazin "Volle >Kanne" live im ZDF Frage und Antwort stehen.

Welches Procedere zur Kündigung ist vorgeschrieben?

Das anbietende Unternehmen muss dem Verbraucher eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, bei der eine wirksame Kündigungserklärung online abgeben werden kann. Hierbei sind insbesondere die folgenden Punkte zwingend zu beachten:

  • es ist eine Schaltfläche bereitzustellen, über die der Verbraucher eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Website abschließbaren Vertrages abgeben kann;
  • dieser anklickbare Kündigungsbutton muss insbesondere gut lesbar - mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung - beschriftet sein;
  • der Kündigungsbutton muss den User unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, auf welcher dieser nähere Angaben zur Kündigung machen kann und welche eine weitere Bestätigungsfläche enthält, über die der Verbraucher seine Kündigungserklärung dann abgeben kann;
  • diese Bestätigungsfläche muss gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Irreführende Formulierungen sind zwingend zu vermeiden;
  • der Kündigungsbutton und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein;
  • der Verbraucher muss seine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger so speichern können, dass die Abgabe der Kündigungserklärung erkennbar ist.
  • der Kündigungsempfänger muss dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen.

Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, wann die Verträge abgeschlossen wurden. Sie gelten daher auch für Verträge, die bereits vor dem Stichtag abgeschlossen und noch nicht beendet wurden. Auch muss der Vertrag selbst nicht zwingend online abgeschlossen worden sein, es reicht dass das Unternehmen diese Möglichkjeit allgemein anbietet.

Welche Rechtsfolgen hat eine unterlassene oder unzureichender Kündigungsmöglichkeit?

Wenn das anbietende Unternehmen künftig keine rechtskonforme Kündigungsmöglichkeit anbietet, kann der Verbraucher diese Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Außerdem wäre ein solches Verhalten bzw. Unterlassen künftig - und das wird die meisten Unternehmen tatsächlich noch mehr kosten - wohl auch als Wettbewerbsverstoß anzusehen, der zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Mitbewerber führen könnte.

Sobald wie möglich stelle ich hier und wie immer einen Ausschnitt von dem Beitrag bzw. das ganze Interview ein. Über Fragen, Anregungen, Kritik und jedes andere Feedback freue ich mich sehr!


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