04.07.2016
Beitrag mit Kommentaren zur EM-Elfer-Collage von Kurt Prödel und der Löschung durch die Uefa

Schnipp-------

Juristisch ist die Haltung der Uefa in der Causa Video-Collage kein Selbstläufer, meint der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag, der sich auf das IT-Recht spezialisiert hat. Mit juristischen Auseinandersetzungen um Collagen, Videokunst und Webdesign-Kopien hat er häufiger zu tun.

Juristisch ist der Fall nicht eindeutig

Die Collage von Kurt Prödel muss aus verschiedenen juristischen Perspektiven betrachtet werden, sagte Michael Terhaag dem Tagesspiegel. Da ist zum einen das Zitatrecht, das zum Beispiel dann greift, wenn in einem Artikel eine kurze Passage eines anderen Werkes zitiert wird. Allerdings muss mit dem Artikel eine eigene Leistung oder eine eigenen Bewertung einhergehen. Das sei jedoch bei Prödels Video nicht ersichtlich. Auch das Konstrukt der Privatkopie greift in diesem Fall nicht, so Terhaag, da der Zusammenschnitt der Elfmeterschüsse im vorliegenden Fall via Youtube, Twitter und Facebook öffentlich erfolgte. Auch dass Prödel in dem Video seinen Namen und mehrere Internetadressen einblendet und damit für sich und seine Arbeit wirbt, passe nicht zur Privatkopie.

Keinesfalls eindeutig wird die Betrachtung jedoch mit Blick auf die Kunstfreiheit, also wenn durch dadurch wiederum ein eigenes Werk geschaffen wird. Die Frage dabei ist, ob die dafür nötige Schöpfungshöhe in diesem Fall ausreicht und ob es sich wirklich um mehr handelt als um eine handwerklich gut ausgeführte Fleißarbeit. Andy Warhols Collagen mit Tomantensuppendosen gelten als Kunstwerk, auch wenn dabei die markenrechtlich geschützten Etiketten der Firma Campbells dupliziert wurden.

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... mehr beim Tagesspiegel unter dem unten angegebenen Link. Etwas ausführlicher kam der Beitrag dann am Folgetag auch in der Printausgabe des Tagesspiegels.


Bilder zu diesem Beitrag


Weiterführender Link:
http://www.tagesspiegel.de/medien/em-elfer-collage-uefa-rechtfertigt-loeschung-des-internet-videos/13832094.html