23.06.2015
Interview zum Thema Drohnen und Recht bei finanzen.de

Drohnen für den Freizeitspaß erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch nur den wenigsten Hobbypiloten ist klar, dass es für das Fliegen sowie Filmen und Fotografieren aus der Luft spezielle Regelungen zu Daten- und Versicherungsschutz gibt...

Ich durfte finanzen.de bei der Beantwortung einiger Fragen hierzu behilflich sein.

u.a.:

Michael Terhaag, der sich vor allem mit dem Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte beschäftigt, fügt zum Thema Flugverbotszonen hinzu, dass zu den typischen Flugverbotszonen beispielsweise Krankenhäuser, militärische Einrichtungen und Menschenmassen (Demos, Konzerte) gehören. „Sie sollten weder überflogen noch gefilmt bzw. fotografiert werden.“ Der Fachanwalt rät zudem davon ab, über Autobahnen zu fliegen. Problemlos kann man seine Drohne hingegen über Gärten, Parks und öffentlichen Räumen steigen lassen und dort zudem filmen und fotografieren.


Weiterführender Link:
http://www.finanzen.de/news/16466/drohnen-diesen-versicherungsschutz-brauchen-hobbypiloten