26.12.2002
Legislativer Hausputz gegen 0190er-Missbrauch

Jetzt soll bei Mehrwertdiensterufnummer - Anbietern aufgeräumt werden...


von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG), Preisangabenverordnung und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geplant! Update siehe unten...

Nachdem bereits im Sommer 2002 durch die zweite Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung Verbraucherrechte in der Telekommunikation verbessert wurden, hat jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 18. November 2002 Vorschläge zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern vorgestellt

Geplant sind u.a. folgende Maßnahmen:

  • Einrichtung einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde (RegTP) für alle Mehrwertdiensterufnummern mit aktuellen und ladungsfähigen Anschriften der verantwortlichen Anbietern.

  • konkrete Zielzuordnung der einzelnen Nummern z.B. 0190, 0136 und der neuen 0900

  • Transparenz der Angebote durch vorgeschriebene Preisansage

  • Preisobergrenzen von 2 Euro pro Minute bei zeitabhängigen und 120 Euro bei zeitunabhängigen Angeboten

  • Stärkung der Stellung der RegTP und Verbraucherschutzverbände durch Einrichtung hoher "Strafzölle" bei Missbrauch, aber auch Strafschadensersätze im UWG

 

Ein erster Gesetzesentwurf soll im Dezember 2003 veröffentlicht und bereits im Januar 2003 dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie diese noblen Intentionen, gesetzgeberisch umgesetzt und in der Praxis durchgesetzt werden können...

Update: Mittlerweile liegt der tatsächliche Entwurf vor.

Ein neuer Paragraph des TKG soll tatsächlich jeden Anbieter, der eine 0190- oder 0136-0138-Nummer überlassen bekommen hat, dazu verpflichten, eine ladungsfähige Anschrift bei der Regulierungsbehörde zu hinterlegen. 
Über das ursprüngliche Konzept hinaus, soll sogar jedermann bei der Behörde diese Daten abfragen können. Bei einem Verstoß gegen diese Meldepflicht kann laut dem Gesetzesentwurf die Nummer entzogen werden. Letztgenanntes dürfte "die schwarzen Schafe" allerdings kaum berühren, da sie regelmäßig gleich einen ganzen bunten Strauss von Nummern auf Lager haben...

Auch bei der Preiskappungsgrenze ist das Ministerium noch weiter als ursprünglich angekündigt gegangen: Die Gebühren für individuell tarifierbare Rufnummer abgerechnete Einwahl sollen 30 Euro künftig nicht mehr überschreiten dürfen. Vorgesehen waren ja zunächst 120 Euro pro Anruf, s.o.. Bei zeitabhängiger Abrechnung sollen die Kosten auf zwei Euro pro Minute begrenzt werden. Abgerechnet werden muss mit einem Takt von einer Länge von maximal 60 Sekunden.

Von den zunächst geplanten Bußgeldern oder anderen Sanktionen bei Verstößen liest man im Gesetzesentwurf allerdings nichts mehr. Ohne diese dürften die geplanten Vorschriften wohl aber über die Gefährlichkeit eines "zahnlosen Tigers" kaum hinauskommen und der legislative "harte Besen" sich im Ergebnis lediglich als trockener Wischmop entpuppen...