02.08.2016
Neues zur Meinungsfreiheit im Internet - Interview mit der Aktuellen Stunde online

 

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst drei interessante Entscheidungen rund um die Meinungsfreiheit getroffen. Wir berichten an dieser Stelle kurz über die Verfahren, die auch ein paar wichtige Grundsätze noch einmal deutlich darstellen:

Wo liegt der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsfreiheit? Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit durch Schmähkritik zu ziehen – und an welcher Stelle sind auch scharfe, pointierte Äußerungen noch erlaubt? Und was muss man sich bei einer Bewertung im Internet gefallen lassen?

Nähere Details zur Entscheidung und den aktuellen Entwicklungen haben wir auch auf aufrecht.de zusammengestellt. Hier unten der Link zum Interview mit der Onlineredaktion der Sendung Aktuelle Stunde des WDR.


Weiterführender Link:
http://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/vermieter-im-internet-bewerten-100.html