05.07.2014
"Schon ein Foto bei Facebook kann den Job kosten" - Kommentare zum Fotorecht in DIE WELT

...u.a.:

"Grundregel ist: Je mehr eine Person in der Öffentlichkeit steht, desto eher ist eine Berichterstattung mit Bildern erlaubt", so Terhaag. Hier gehen die Einschränkungen sogar so weit, dass Werbung mit dem Bild einer prominenten Persönlichkeit erlaubt sein kann, obwohl das Bild in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden ist – man denke nur an die bekannte Sixt-Werbekampagne mit dem Konterfei Angela Merkels. Ausnahme: Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren auch prominenter Persönlichkeiten nicht erlaubt.

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Weiterführender Link:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article129831425/Schon-ein-Foto-bei-Facebook-kann-den-Job-kosten.html