03.04.2013
Geschäftsmodell in Gefahr - US-Gericht verbietet Kauf und Verkauf "gebrauchter" Software und Musik

Ein New Yorker Bezirksgericht hat einer Internetplattform verboten, "gebrauchte" Musik per Download zu veräußern zu veräußern. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil? Kann ein solcher Dienst dennoch in Deutschland oder Europa betrieben werden? Zweites Interview bei on3 im Bayrischen Rundfunk zum Thema gebrauchte Musik per Download.

Kurz zum Hintergrund: ReDigi betreibt eine Internetplattform, die es seinen Nutzern ermöglicht mit "gebrauchten" MP3-Musikstücken, welche zuvor bei iTunes legal erworben wurden, Handel zu treiben. Hierbei wird nicht nur angeblich sichergestellt, dass die Daten zulässig zuvor erworben wurden sondern auch, dass sie anschließend beim Veräußerer gelöscht werden und auf keinem seiner Endgeräte mehr abzuspielen sind.

Ersten Berichten zufolge hat ReDigi auch vor, in Europa bzw. Deutschland seinen virtuellen Trödelmarkt für gebrauchte Musikstücke anzubieten. Zur Thematik allgemein, waren wir ebenfalls im Bayrischen Rundfunk vor gut 6 Wochen zu hören.

In den USA sah eine Plattenfirma sich in ihrem Urheberrechten verletzt. Sie verklagte ReDigi und bekamt nun erstinstanzlich Recht. Das Unternehmen verteidigte sich mit der so genannten First-Sale-Doktrin und argumentierte, es würden schließlich auch die Echtheit der Daten geprüft und die Speicherung bei dem Erstnutzer wie oben beschrieben gelöscht. Zu den Einzelheiten, wie Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht, verkörperte und immaterielle Güter, aber auch der Einschätzung des EuGH in der UsedSoft-Entscheidung, schauen Sie doch bitte bei aufrecht.de.

Hier gibt's unten einen kurzen Ausschnitt des Beitrags im BR.

Die Frage, ob das beschriebene Geschäftsmodell per Download erworbene Musik weiter zu veräußern, hierzulande zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Wenn tatsächlich sichergestellt werden kann, dass nur legal erworbene Dateien gehandelt und die Veräußerer anschließend tatsächlich die Musik nicht weiterhören können, müsste das mit der aktuellen Argumentation des EuGH wenn man die Vorschriften entsprechend auslegt zulässig sein, aber das letzte Wort ist hier sicher noch nicht gesprochen.


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