13.02.2013
Interview zum Thema Kauf und Verkauf "gebrauchter" Software und Musik im Bayrischen Rundfunk

Letzten Sommer hatte der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil veröffentlicht.

Der EuGH stellte hierbei ausdrücklich fest, dass grundsätzlich sowohl Software auf Datenträgern, sondern auch insbesondere solche die aus dem Internet heruntergeladen wurde weiterverkauft werden darf.

Ein spannendes Thema zu dem ich -auch im Bezug zu Musik etwa bei Amazon oder itunes heruntergeladen- vom Bayrischen Rundfunk befragt wurde. In jedem Fall eine noch nicht abgeschlossene Rechtsentwicklung in die durch neue Anbieterportale für gebrauchte Software und Musik in diesem Jahr sicher neuer Wind einkehren wird..


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Weiterführender Link:
http://www.br.de/on3/themen/netz/redigi-musik-kaufen-im-netz-100.html