08.04.2018
Radiointerview mit Antenne Bayern zum anstehenden BGH Verfahren zu Dashcam-Aufnahmen

Der Bundesgerichtshof verhandelt zur Zulässigkeit von Dashcam Aufzeichnungen und etwaigen  Beweisverwertungsverboten.

Es geht auch in dem vom BGH zu entscheidenden Fall um die Aufklärung eines Verkehrsunfalls. Die Parteien streiten darüber, wer die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt und der eigentliche Unfall wurden von einer „Dashcam“ aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war. Diese Aufnahmen wollte der Kläger in den Vorinstanzen vorlegen.

Sowohl das Amtsgericht Magdeburg (Urteil vom 19. Dezember 2016, Az. 104 C 630/15) als auch das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 5. Mai 2017, Az. 1 S 15/17) hielten die Aufnahmen für nicht verwertbar. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren nun beim BGH weiter.
Man darf gespannt sein.

Heute stand ich zu der Thematik Antenne Bayern Rede und Antwort und konnte erklären wie der aktuelle Stand vor dem Urteil war und wie ich zu Dashcam-Aufnahmen stehe.

Zur Klarstellung: Die Entscheidung ist für den 15. Mai 2018 angekündigt. 


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Weiterführender Link:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht-presserecht/bgh-dashcam-beweis.html