13.05.2013
Radiointerview zu BGH Google-Autocomplete Funktion bei Antenne Düsseldorf

Heute -unter dem dem 14. Mai 2013- ging es vor dem Bundesgerichtshof um die Vervollständigungs- auch Autocomplete genannte Funktion bei Google und das Urteil des Vorinstanz des OLG Köln. Der BGH nennt die Funktion jetzt treffend "Suchergänzungsvorschläge".

In der Sache ging es um eine Aktiengesellschaft sowie deren Gründer und Vorstandsvorsitzender. Diese machten machen gegen die Beklagte mit Sitz in den USA, die bekanntermaßen unter der Internetadresse "www.google.de" eine Internet-Suchmaschine betreibt, Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche geltend.

Durch Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine können Nutzer über eine angezeigte Trefferliste auf von Dritten ins Internet eingestellte Inhalte Zugriff nehmen. Seit April 2009 hat Google eine sonst auch sehr praktische "Autocomplete"-Funktion in ihre Suchmaschine integriert, mit deren Hilfe dem Internetnutzer während der Eingabe seiner Suchbegriffe in einem sich daraufhin öffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschläge ("predictions") in Form von Wortkombinationen angezeigt werden, siehe rechts unser Beispiel bei dem bei der tatsächlichen eingabe des Begriffs "Bett" dieser automatisch u.a. durch "ina wulff prostituierte" vervollständigt wurde.

Ich war ja bereits im September des vergangene zur Thematik mehrfach in den Medien. Ein bisschen stolz bin schon, dass der BGH mir jetzt in der Sache Recht gibt und damit die Oberlandesgerichtlichen Entscheidungen zum Thema kippt.

Details zur Entscheidung finden Sie hier bei aufrecht.de. Hier mein aktuelles Radiointerview mit Antenne Düsseldorf vom Verkündungstag.


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Weiterführender Link:
http://www.sendung-mit-dem-internet.de/2013/05/14/google-muss-personlichkeitsrechte-bei-sucherganzungsvorschlagen-achten/