13.06.2016
WDR 2 Quintessenz zum Thema Sportwetten (Bwin, Tipico und Co.) Radio Interview

Im Interview mit WDR2 zur Fussball Europameisterschaft in Frankreich ging es einmal mehr darum, ob den auch der Teilnehmer an vermeintlich verbotenem Glückspiel sich strafbar macht.

Dem ist nunmal so, siehe § 285 StGB.

Aber zum einen sind mir persönlich keine Verfahren gegen Teilnehmer selbst bekannt, zum anderen ist dem Laien aktuell kaum zumutbar das Chaos umd die Lizenzvergabe zu druchschauen und vernünftig zu bewerten welche Konzession nun ausreicht und welche nicht.

Hier können Sie sich den Beitrag nocheinmal anhören.


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Weiterführender Link:
http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/sportwetten-104.html