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15.10.2008
Ärger mit der Flatrate - Wenn der Anbieter den Vertrag kündigt oder der Telefonnutzer tatsächlich über die Strenge schlägt

   
Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF  
- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -   

Was zunächst für das Internet angeboten wurde, erfreut sich mittlerweile auch unter Telefonnutzern einer großen Beliebtheit. Gegen einen Festbetrag unbegrenzt telefonieren oder surfen - für Viel-Telefonierer und Menschen, die lang und oft im Internet surfen, sind Flatrates eine tolle Lösung.

Es scheint allerdings so, als hätte sich so mancher Telefonanbieter bei seiner Werbung und den ersten angebotenen Verträgen tüchtig "vergallopiert". Immer mehr Anbieter bereuen die großen Versprechungen und kündigen Ihren Kunden, weil diese angeblich zuviel telefonieren!?

Das Kleingedruckte beachten!

Flatrate ist aber nicht gleich Flatrate und keineswegs alle ausgesprochenen Kündigungen sind unberechtigt. Einmal mehr lohnt es sich, genauer in die Verträge und hier auch mal ins Kleingedruckte zu schauen. Oftmals wurden bestimmte Verwendungen der Flatrate ausdrücklich ausgeschlossen.

Gewerblich oder privat

So weisen zum Beispiel die meisten neueren Flatrateverträge einen Ausschluss der gewerblichen Verwendung auf. Wichtig: Ein angeblichen Verstoß gegen diese Regelung hat aber in jedem Fall das Telommunikationsunternehmen zu beweisen. 


Maßstäbe für eine durchschnittliche Nutzungsdauer gibt es noch nicht. Wenn der Kunde allerdings acht bis zehn Stunden am Tag telefoniert, kann der Anbieter von einer gewerblichen Nutzung ausgehen, von der Beweislast entbindet ihn das indes nicht.

Entscheidend ist der Vertrag - nicht die Überschriften in der Werbung

Ebenfalls sollte man sich nicht von den großspurigen Überschriften in der Werbung blenden lassen. Diese sind in nahezu allen Fällen mit einem so genannten Sternchenhinweis "*" gekennzeichnet, der im Kleingedruckten massive Einschränkungen vornimmt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag war einmal mehr live im ZDF bei "Volle Kanne" und erläuterte wie es zu solchem Ärger kommt und was man dann dagegen tun kann.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags, den vollen Beitrag finden Sie in der ZDF-Mediathek.


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