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13.09.2006
Aufpassen beim Teleshopping? - Nochmal bei Volle Kanne im ZDF

Teleshopping ist eine neue, tolle und bequeme Art des modernen Einkaufs. Grund genug für das Top Thema des Verbrauchermagazins "Volle Kanne" des Zweiten Deutschen Fernsehens.

Teilweise werden beim Teleshopping Produkte weit über Ihren tatsächlichen Eigenschaften und Fähigkeiten angepriesen. 
Zu Hause klappt die Bräunungscreme, das Messerset oder die Single-Waschmaschine dann aber nicht ganz so toll, wie zuvor im TV gesehen.

Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mir die Ware nachher nicht gefällt? Worauf muss ich bei möglichen Reklamationen achten?

Was aufgrund der gewissen Komplexität und dem Zeitdruck im Live-Interview vielleicht nicht jedem ganz klar werden konnte, wollen wir hier nochmal zusammenfassen:

  • nach geltendem Fernabsatzrecht haben Sie als Verbrauche die Möglichkeit, Bestellungen aus Katalogen oder Internet innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen oder zurückzusenden. Beim Teleshopping dürfen Sie das zumeist sogar 4 Wochen lang.
     
  • die geltenden Vorschriften geben Ihnen (als Verbraucher) Gelegenheit, bei Mängeln und Fehlern der Ware, den Verkäufer innerhalb von 2 Jahren auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet Ersatztliegerung, Minderung, Wandlung oder u.U. auch Rücktritt.
     
  • nach 6 Monaten erfolgt aber eine Beweislastumkehr, d.h. Sie müssen nach Ablauf dieser Zeit theoretisch dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits dem Produkt beim Kauf anhaftete und er nicht am unsachgemäßen Gebrauch Ihrerseits in der Folgezeit liegt.

Im Übrigen soll klar darauf hingewiesen werden, dass Teleshopping als solches keineswegs verteufelt werden soll. Es gibt durchaus Anbieter, die nicht nur passable Eigenmarken, sondern ebenso bekannte Markenprodukte verkaufen.

Aufgrund nicht unerheblicher Einkaufszahlen können natürlich attraktive Verkaufspreise angeboten werden. Insofern gilt on-, offline aber auch über das Fernesehen: genau hinsehen und auswählen.

TV- und Internetshopping gewärt nach geltendem Fernabsatzrecht die verbraucherfreundliche Regelung bei Nichtgefallen, die Ware unverzüglich zurückzusenden oder zunächst erstmal dem Kaufvertrag zu widersprechen. In der Praxis regeln die großen Anbieter ohnehin meistens alles über Kulanz.

Sollten Sie in dem Zusammhang Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf unser anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Email oder Anruf genügt...


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