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21.11.2017
BGH-Urteile zum Käuferschutz - Interview im ZDF Morgenmagazin live in Berlin

Der Paypal Käuferschutz ist grundsätzlich eine tolle Sache. Ich hatte das Modell und auch dessen Vorteile und Risken im Fernsehen erläutern dürfen. Das zumindest die Werbung für den Käuferschutz sich etwas weit aus dem Fenster lehnt, hatte ich ersten Beitrag hierzu "Der große Paypal Bluff" erklärt.

Heute kam es dann zum großen Showdown in Karlsruhe und der BGH hatte sich erstmalig mit dem Käuferschutzverfahren von Paypal zu beschäftigen. Unmittelbar vorher war ich live in Berlin im ZDF Morgenmagazin (Moma) Studio und durfte ein wenig in die Kristall Kugel schauen.
Um es vorweg zu nehmen. Ich hab's einmal mehr ganz gut hinbekommen... ;)

Der Bundesgerichtshof aus meiner Sicht damit auch. So hat der Senat wenige Stunden später im Wesentlichen entschieden, dass die Parteien bei der Konfliktlösung keineswegs auf das Gutdünken von Paypal in Luxemburg angewiesen sind. Insbesondere kann der Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen, hat hierfür dann aber natürlich alle Voraussetzungen einen solchen Anspruchs darzulegen und zu beweisen.
Etwaige Mangelansprüche des Käufers sind jedenfalls dann aber natürlich auch zu berücksichtigen.


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