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17.12.2016
Fake-News: Betroffene sollten sich wehren - Interview u.a. im Orianienburger Generalanzeiger

dpa-Interview u.a. abgedruckt im Orianienburger Generalanzeiger, Schwäbische Zeitung, Aalener Nachrichten, Thüringer Allgemeine...

«Wenn Vor- und Zuname dabeistehen, sind Inhalte jahrelang mit Suchmaschinen zu finden», sagt Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht. Personaler von Firmen scannen Bewerber oft mit einer Internet-Recherche. Tauchen dann nationalistische, frauenfeindliche oder andere Aussagen auf, die man vermeintlich getätigt hat, sinken die Jobchancen rapide. Bekannte könnten ebenfalls irritiert sein, wenn sie zufällig darauf stoßen.

oder

Gut drei Tage habe es gedauert, ehe das falsche Zitat von Künast von Facebook entfernt wurde, sagte die Politikerin dem Magazin «Spiegel». Nach Angaben des Spiegel erstattete sie auch Strafanzeige. Die Möglichkeit haben auch andere Betroffene. «Etwa wegen Verleumdung», erläutert Terhaag. Zudem könnte man zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.

 oder

Von Zivilrechtsprozessen sollten Betroffene zumindest an Schadensersatz aber nicht zu viel erwarten. «Die gewonnenen Gelder decken oft nur die Anwaltskosten», sagt Terhaag. Ausnahmen sind Schmerzensgelder, wenn Opfer aufgrund der falschen Behauptungen krank geworden sind. «Das müssen sie aber nachweisen können.» Solche Fälle seien eher die Ausnahme. Aber auch wenn man damit nicht reich wird, so kann man doch sehr sicherstellen, dass es ein solches Fake Zitat nicht wiedergibt. Nach einer einstweiligen Verfügung drohen bei erneutem Verstoß Ordnungsgelder bis 250.000€ ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft.