Tagcloud Ergebnisse

14.11.2016
Instagram Account gehackt - Liveauftritt bei Volle Kanne im ZDF "Identitätsklau im Internet"

Heute ging es bei Volle Kanne um Identitätsklau im Internet.

Wir haben in unserer Praxis immer häufiger Fällen, in denen Fremde oder Bekannte sich mit kleinen Tricks (oder auch ohne) in fremde Rechner oder Social Media Account schleichen. Das mag manchmal lustig sein, erfreut ist der eigentlich berechtigte aber in der Regel nie und in vielen Fällen sehen sich die „Hacker“ unwissentlich empfindlichen strafrechtlichen aber auch unter Umständen zivilrechtlichen Folgen ausgesetzt.

Nach § 202a Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wird "wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Anders als der Wortlaut der Norm vermuten lässt wird nicht erst die tatsächliche Kenntnisnahme oder das Kopieren von kennwortgesicherten Daten bestraft, sondern vielmehr das Verschaffen einer Zugriffsmöglichkeit zu geschützten Daten sanktioniert. Das bedeutet nur die Zugangsverschaffung etwas aus Neugierde ob man das kann, erfüllt den objektiven Tatbestand der Vorschrift, auch wenn man sich die Sachen gar nicht anschaut oder sogar gar nicht anschauen will. Etwas anderes gilt nur, wenn die Daten nicht oder nicht hinreichend geschützt, also mehr oder weniger frei zugänglich sind.

Wer dann auch noch Date(i)en löscht ändert oder unbrauchbar macht, begeht eine so genannte

Datenveränderung nach § 303a StGB und wenn er dabei eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, stört oder beschädigt muss sogar eine so genannte Computersabotage nach § 303b StGB vorwerfen lassen, die ebenfalls mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Zivilrechtlich könnten -je nachdem um was es für Informationen geht, in die man unberechtigt Einsicht nimmt- Unterlassungsansprüche und auch teilweise empfindlicher Schadensersatz blühen. Manche Plattformen sperren auch Mitglieder, die gegen die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen verstoßen. Je nachdem was man mit fremden Accounts macht können das schwere Beleidigung oder auch empfindliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sein.

So ist auch das Anlegen neuer Account mit fremden Identitäten keineswegs ohne weiteres zulässig.


Videos zu diesem Beitrag


Bilder zu diesem Beitrag


Weiterführender Link:
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/identitaetsklau-im-internet-100.html