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15.01.2015
Interview für heute.de: "Fotodrohnen - Wenn aus Selfies Dronies werden"

Die neuen Selfies heißen Dronies.

Diese werden nicht mehr von einer Smartphone-Kamera, sondern direkt von Fotodrohnen aus der Luft geschossen. Auf der CES habe ich neue Follow-Funktionen gesehen, die beeindruckend sind.

Doch nicht alles, was vor ihre Linse kommt, darf auch fotografiert werden. Hierzu durfte ich ein Interview der heute.de Redaktion des ZDF geben.

 

----Schnipp----

Das bloße Überfliegen eines Privatgrundstücks mit einer Fotodrohne sei in der Regel nicht zu beanstanden, sagt Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht in Düsseldorf. Beim Fotografieren und Filmen gelte jedoch der Grundsatz der so genannten Panoramafreiheit. "Was nicht frei zugänglich ist und was ich mit bloßem Auge nicht sehen kann, darf ich auch nicht fotografieren", erklärt Terhaag.

Schadenersatz und Strafen drohen

"Gelangen bei Foto- und Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen Personen zufällig mit ins Bild, dürfen sie als sogenanntes Beiwerk mit abgelichtet werden", sagt Terhaag. "Etwas anderes gilt, wenn einzelne Personen gezielt oder aus der Nähe abgebildet oder herangezoomt werden." Solche Aufnahmen könnten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.Werden solche Fotos dann auch noch ohne Erlaubnis der abgebildeten Personen im Netz veröffentlicht, ist mit juristischen Konsequenzen zu rechnen. "Neben der Aufforderung, das Foto zu löschen und die weitere Verbreitung zu unterlassen, drohen dem Fotografen beispielweise Schadensersatzforderungen, in Extremfällen auch Schmerzensgeld oder möglicherweise sogar ein Strafverfahren", sagt Terhaag.

----Schnapp----

 

Das Thema wird uns in naher Zukunft sicher häufiger Beschäftigen.


Weiterführender Link:
http://www.heute.de/fotodrohnen-wenn-aus-selfies-dronies-werden-36725964.html