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14.04.2009
Mode- und Markenrecht - eine Runde Primetime

mit Michael Terhaag, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachmann für Mode- und Markenrecht

Seit Jahren berichte ich intensiv über Ebay, vgl. etwa den ersten Überblick zum Thema Ebayrecht, aber auch die übrigen Teile der entsprechenden Serie zum Recht der Onlineauktionen im Teil 2, 3, 4, 5, 6, 7, ... 11.

Bei dem aktuellen Fall ging es um ein T-Shirt der Marke "Edelmarke" Ed Hardy.

Ed-Hardy-Ware darf grundsätzlich nur von lizenzierten Händlern vertrieben werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich wohl um ein besonderes Design, das von Ed Hardy überhaupt nicht in Europa vertreibt. Das Shirt kam aus den USA, man spricht hier von einem so genannten „Grauimport“. Das Problem ist bekannt, namentlich wegen der Marke „Abercrombie & Fitch“, die in der Vergangenheit von der gleichen Kanzlei vertreten wurde und für viel Wirbel und Verunsicherung sorgte.

Grundsätzlich darf man als Privatperson selbstverständlich Markenprodukte über Ebay verkaufen und diese auch mit der Marke kennzeichnen, also genau so nennen. Voraussetzung ist aber, dass es sich wirklich um Originalware und keine Plagiate handelt sowie diese zuvor ordnungsgemäß in den europäischen Wirtschaftsraum gelangt sind. Wir berichteten bereits umfangreich.

Hier noch ein kurzer Videoausschnitt und ein paar Eindrücke von den Berichten bei Sat1, Pro Sieben und N24:


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