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22.01.2014
Piratenpartei veröffentlicht Durchwahlnummern von Jobcenter-Mitarbeitern - zulässig? - Interview Sat1 News NRW

Manch ein Bürger würde sich sicher gerne wünschen den für sich zuständigen Sachbearbeiter einer öffentlichen Behörde zu jederzeit unmittelbar unter dessen Durchwahl anrufen zu können.
Genau dazu hat aktuell die PIRATENPARTEI zahlreiche solcher Nebenstellen einzelner Jobcenter mit Vor- und Zuname der einzelner Mitarbeiter veröffentlicht und ins Internet gestellt.

Ist das denn erlaubt? "Wieso nicht?" mag man sich fragen. Gilt da denn nicht der Datenschutz? Rechtlich ist das aus meiner Sicht alles andere als eindeutig.

Geschäftliche Rufnummern von Unternehmen fallen nämlich grundsätzlich gerade nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz. Aber wie ist es mit Durchwahlen? Verknüpft mit Vor- und Zunamen einzelner Mitarbeiter? Und wie ist es bei einer Behörde?

Auch wenn man so manchen (Behörden)Mitarbeiter schonmal zur schnelleren Arbeit animieren würde, bei Unternehmen würde jedem sofort einleuchten, dass die Veröffentlichung von sonst internen Durchwahlen einen schweren Eingriff in den Gewerbebetrieb sein könnte. Warum soll das bei einer Behörde anders sein, zumal die Funktionsfähigkeit doch wirklich sehr in Mitleidenschaft gezogen werden dürfte...

Ich persönlich bin auf die Diskussion zu diesem Thema gespannt.


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