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09.06.2016
Radio Beitrag WDR 5 Sendung Profit zum Thema Sportwetten (Bwin, Tipico und Co.)

Im Interview mit WDR 5 zu Fussnball Europameisterschaft in Frankreich wurde ich gefragt, ob den auch der Teilnehmer an vermeintlich verbotenem Glückspiel sich strafbar macht.

Dem ist nunmal so, siehe § 285 StGB.

Aber zum einen sind mir persönlich keine Verfahren gegen Teilnehmer selbst bekannt, zum anderen ist dem Laien aktuell kaum zumutbar das Chaos umd die Lizenzvergabe zu druchschauen und vernünftig zu bewerten welche Konzession nun ausreicht und welche nicht.

Hier können Sie sich den Beitrag nocheinmal anhören.


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Weiterführender Link:
http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/sportwetten-104.html