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13.01.2022
Radiointerview WDR 1LIVE zu Influencer-Marketing - BGH VI und V.

Wie immer sage, im Radio hat man meistens ein bisschen mehr Zeit... diesmal nicht ;) 
Dennoch konnte ich der Redaktion von Einslive des WDR bei einem Bericht zu den neuen BGH Verhandlungen behilflich sein.

Exakt während der Kollege Rechtsanwalt Christian Schwarz und ich als einzige externe Besucher (!) im Zuschauerbereich den Ausführungen des Gerichts und den dort tätigen BGH-Kollegen zuhören durften, wurde der Beitrag im WDR Radio ausgestrahlt. Ein kleines Zitat von mir hat es auch noch hineingeschaftt.

Weil es eben doch so wenig war hier noch ein bisschen mehr zum zweiten großen Showdown beim BGH zum Influencer-Marketing. Ausführlich haben wir zum Verlauf der Verfahren hier bei aufrecht.de unmittelbar nach dem Termin berichtet.
Die Urteile sind natürlich noch nicht gesprochen, wir werden berichten und müssen dann ja auch noch die konkreten Urteilsgründe abwarten. Was ich von der Verhandlung und der Einwschätzung des Senats verkürzt mitgenommen habe (Glaskugel an):

  • ein Produkt, eine Reise o.ä. zu erhalten wird behandelt wie eine finanzielle Zuwendung - Es ist also gerade nicht so, dass wenn kein Geld fließt, in jedem Fall keine Kennzeichnung erforderlich ist.
  • eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es hierbei tendenziell nicht
  • für eine Gegenleistung iS des Gesetzes ist auch keine vertragliche Vereinbarung erforderlich (Werbevertrag) erforderlich - auch unverlangt zugesendet Waren (oder Rechtsübertragung an Fotoaufnahmen) in der Hoffnung einer (positiven) Erwähnung wären dann wie ein Entgelt zu behandeln
  • Unlauter handelt nach dem UWG, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Ein solches muss nach dem Senat "auf den ersten Blick" erkennbar sein und insofern bärgen gemischt genutzte Accounts (privat und geschäftlich) eine große Gefahr, wenn nicht gekennzeichnet wird.
  • Eine Werbekennzeichnung muss eindeutig und klar sein. Im Fließtext versteckt reicht nicht aus

Ich glaube diese Runde(n) ging an den klagenden Verband. Aus unserer Sicht bleibt es trotzdem spannend und wir sind auf die Entscheidung und deren Begründung sehr gespannt.


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