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21.07.2016
Rücknahmepflicht für Elektroschrott - Volle Kanne live im ZDF

Ob ausgedienter Rasierapparat, kaputtes Handy oder die nicht mehr reparierbare Gefriertruhe: Zum Monatsende läuft die Übergangsfrist aus dem Elektrogerätegesetz aus und dann gelten endgültig die neuen Regeln zur Rücknahme von Elektro-Groß- und -Kleingeräten.

Neben den kommunalen Sammelstellen sind dann auch größere Einzel- und Online-Händler verpflichtet, bestimmte Geräte zurückzunehmen - bei „Volle Kanne“ live im ZDF ging es also diesmal unter anderem um diese Fragen (und Antworten):

 

Welche Geräte müssen angenommen werden?

Die Regelung unterteilt Elektro-Schrott in kleine und große Geräte. Kleine Geräte haben demnach eine Kantenlänge von weniger als 25 Zentimeter. Dieser Toaster hier würde also gerade noch da drunter fallen. Den kann man beim Händler abgegeben ohne ein neues Gerät zu kaufen. Dieser Tischgrill hingegen hat eine Kantenlänge von über 25 Zentimetern. Der wird nur zurückgenommen, wenn man ein neues Gerät dieser Art beim Händler kauft. Entsorgen kann man den aber trotzdem kostenlos beim kommunalen Recyclinghof.

Um welche Geräte geht es denn? Was ist Elektro-Schrott und was nicht?

Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom brauchen, darunter. Sei es aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie. Nicht zum E-Schrott gehören Geräte, deren Hauptfunktion auch ohne elektrischen Strom gegeben ist. Also zum Beispiel die Schrankwand mit eingebauter Lampe oder ein Turnschuh mit LED-Blinklicht.

Welche Händler müssen jetzt alte Elektrogeräte annehmen und welche nicht?

Grundsätzlich nur größere Händler. Gemessen wird das an der Verkaufsfläche. Die muss über 400 Quadratmeter sein. Das soll verhindern, dass der kleinen Elektro-Händler um die Ecke jetzt mit Elektro-Schrott überschüttet wird. Die großen Elektro-Märkte, die wir alle kennen, die müssen die Geräte annehmen. Für Verbraucher kann es mitunter schwierig sein, die Verkaufsfläche zu schätzen. Bei Online-Händlern haben Sie kaum eine Chance, die Lagerfläche zu erfahren. Die Branchengrößen dürften aber alle in der Rücknahmepflicht sein. Da muss man im Zweifel nachfragen. Vorsicht gilt bei Dritthändlern, die über Portale wie Amazon online ihre Waren verkaufen: Die können durchaus kleiner sein und sind dann nicht in der Pflicht.

Wenn ich meinen kleinen alten Föhn über einen Online-Händler entsorgen will, wer zahlt Verpackungskosten und Porto?

Das Porto muss grundsätzlich der Händler zahlen, denn der muss Annahmestellen einrichten und wird sich häufig der Post bedienen. Die Verpackungskosten können auf den Verbraucher zu kommen. Man kann jetzt aber nicht einfach mit seinem alten Föhn zur Post gehen und sagen, schickt das mal zu Amazon. Vielleicht gehen großen Online-Händler aber auch Partnerschaften mit der Post oder Tankstellenketten ein, um Ihren Pflichten nachzukommen.

Bei größeren Geräten: ich bestelle online eine Waschmaschine, der Lieferant nimmt die alte wieder mit oder wie soll das funktionieren?

Ja, genau so. Allerdings ist es wichtig, dass der Kunde dem Händler schon beim Kauf mitteilt, dass er ein Altgerät mitgeben will. Weiß der Lieferant bei Auslieferung nichts davon, muss er das Gerät wohl auch nicht mitnehmen.

Was passiert, wenn mir das alles zu anstrengend ist und ich den alten Föhn, das Telefon in den Hausmüll schmeiße?

Das kann richtig teuer werden. Wenn der Müllmann mal einen schlechten Tag hat und meine Tonne kontrolliert und den Föhn oder das Telefon darin findet, kann das schnell mal bis zu 1500 Euro Strafe kosten. Eigentlich auch gut und schade, dass das nicht häufiger kontrolliert wird. So ist es dann auch nicht mehr so schlimm mal ein bisschen Porto auszugeben und die alten Kleingeräte einem großen Online-Händler zu schicken oder eben kostenlos beim kommunalen Recyclinghof zu entsorgen.

 


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Weiterführender Link:
http://www.zdf.de/volle-kanne/wohin-mit-dem-elektroschrott-ruecknahmepflicht-von-elektrogeraeten-44493644.html