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08.12.2010
Saubere Weste im Internet

Haftung für Bloggs und Facebookaccounts

Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag 
 


Die persönliche Reputation im Netz wird immer wichtiger. Fotos vom Ballermann-Urlaub oder ein frecher Kommentar bei Twitter. Vieles, was spontan im Internet veröffentlicht wurde und zunächst spaßig erscheint, kann Bewerber noch Jahre später einholen. Denn immer mehr Arbeitgeber durchforsten das Netz nach ihren potenziellen Mitarbeitern - und fördern manchmal Peinliches zutage.

Manche Fotos würde man seinem Arbeitgeber auf keinen Fall zeigen - trotzdem stehen sie leicht auffindbar für jeden zugänglich im Internet. Netzwerke wie Facebook, StudiVZ, Twitpic oder myspace wimmeln von fragwürdigen Partybildern. Das kann für Jobsuchende verhängnisvolle Folgen haben. Immer mehr Firmen und Personalberatungen suchen im Netz Informationen über Bewerber - vor allem, wenn es um hoch bezahlte Posten geht. Dabei interessieren sich die Personalverantwortlichen nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch für private Schnappschüsse und Äußerungen.

Was kann man tun um die Jugendsünden wieder aus dem Netz zu bekommen? Wie siehts mit Fotos aus? Welche Kommentare oder Bertungen sind zu löschen, welche können bleiben?

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

Rechtsanwalt Terhaag war live im ZDF bei "Volle Kanne" und stand zu allen entscheidenen Fragen Rede und Antwort. Was bedeutet Meinungsäußerung, S
chmähkritik und Tatsachenbehauptung? An wen kann ich mich zur Löschung wenden? Was kann man tun, wenn man sich im Netz oder sonstwo dikreditiert und oder beleidigt fühlt? Wer haftet für den Blogg und muss ich auch meinen Facebook-Account regelmäßig überprüfen?

Gerade Letztgenanntes wird häufig übersehen oder unterschätzt. Wie einen Forenmoderator oder Blogg-Betreiber ist man auch als Inhaber eines bloßen Facebookaccounts durchaus in bestimmter Form, für die dort von anderen veröffentlichenten Beiträge verantwortlich. Das heißt, wenn jemand etwa mittles der Kommentarfunktion bei Facebook auf Ihrer "Pinnwand" verleumdet wird, dann müssen auch Sie sich, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt worden sind um die Löschung der Einträge kümmern. Das passiert meist auf informellem Weg, man wird angeschrieben und vom Betroffenen darum gebeten, die entsprechende Information zu löschen.

Tatsachenbehauptungen und Werturteile

Nicht jede wahre Tatsachenbehauptung ist zwingend in Ordnung. Wenn sie in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere die Privat- oder gar Intimsphäre, des Betroffenen eingreift, ist auch eine solche Veröffentlichung unter Umständen unzulässig. Hier müssen sich Personen, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (so genannte Promis) so einiges mehr gefallen lassen, als der Ottonormalverbraucher. Aber auch nicht jede negative Bewertung eines anderen ist zwingend untersagungsfähig, denn zum Glück gilt ja grundsätzlich die Meinungsfreiheit.

Häufig kann man den Internetanbieter selbst ansprechen, dass er den störenden Beitrag herausnimmt oder abändert. Je nach schwere des Verstoßes, so zum Beispiel bei sehr privaten Fotoveröffentlichungen o.ä., sollte aber über die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts nachgedacht werden. Wichtig ist: Vorher immer Kopien von dem Verstoß machen oder falls die Beleidigung in der offline-Welt stattfindet Zeugen sammeln!

Aktuelle Bestrebungen des Gesetzgebers

Allgemein ist das Thema persönliche Daten und Datenschutz ja derzeit wieder einmal sehr aktuell. So gibt es auch zahlreiche Bestrebungen des Gesetzgebers hier gesetzesmäßig nocheinmal nachzulegen. Als Schlagwort ist hier oft vom digitalen oder virtuellen "Radiergummi" die Rede, der das Löschen von Daten erleichtern soll zudem sollen daten sogleich mit einer Art Verfallsdatum versehen werden können. Das Innenministerium plant nicht zuletzt Datensammlungen im Netz zu unterbinden, d.h. Sammeldienste, die verstreute Daten über eine Person bündeln und als Persönlichkeitsprofil ausgeben. Diese Dienste sollen nur noch bei einer expliziten Zustimmung der betroffenen Person ihren Service anbieten.

Aus unserer Sicht sind weitere Reglemtierungen allerdings nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich geben aktuelle Datenschutzbestimmungen sowie das Rechtsinstitut des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes hinreichende Möglichkeiten, sich gegen unzulässige Veröffentlichungen zu wehren.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.


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