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07.06.2012
Schufa äußert Interesse an Daten von Facebook und Co.

Schufa äußert Interesse an Daten von Facebook und Co.

- Interview bei Phoenix zum Thema des Tages - 

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 
- Fachanwalt für IT-Recht

Zum Wochenausklang gab es noch kurz einen großen Aufreger aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Die SCHUFA lies verlautbaren im Rahmen eines Projektes feststellen zu wollen, inwiefern Daten aus den sozialen Netzwerken wie etwa Facebook geeignet sind, Erkenntnisse über die Kreditwürdigkeit von Personen zu liefern. Nachdem Netzgemeinde und Politik teilweise einmal mehr bar jeder juristisch richtigen Bewertung aufschrien, machte die Schufa einen Rückzieher und blies das Projekt ab.

Hierbei verwundert, dass auch der Sinn und Zweck und damit auch Nutzen der Tätigkeit der Schufa in der öffentlichen Diskussion nur am Rande erwähnt wird. So manch ein Unternehmer oder Vermieter wird sich, nachdem er überraschend auf seinen Forderungen sitzen geblieben ist, schon gedacht haben, dass er mal lieber sich besser über seinen Schuldner im Vorfeld hätte erkundigen sollen.

Der Aufschrei war dennoch nicht ganz unberechtigt. Zwar gewährt das aktuelle Datenschutzrecht über die Vorschrift des § 29 BDSG die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Daten zu erheben, dies aber nur wenn schutzwürdigen Interessen des Betroffenen an der Unterlassung dieser Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle und der Öffentlichkeit offensichtlich nicht überwiegen.


Das bedeutet, dass öffentliche Informationen nicht schrankenlos und bis ins letzte vielleicht auch noch private Detail ausgewertet werden dürfen. Passwortgeschützte oder nur einem bestimmten “Freundes-“ Kreis zur Kenntnis gebrachte Inhalte gehören hierzu ausdrücklich nicht. Einmal mehr  lohnt sich also ein Blick in seine eigenen Privatsphäreeinstellungen bei Facebook und Co.

Wenig diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die Frage der Authentizität der jeweiligen Accouts oder einzelnen Tweets. Weder Facebook noch Twitter noch sonst einer der führenden Social Media Anbieter verlangt einen Nachweis für den geführten Namen und die verwendete Identität.
Woher soll dann eine Detektei wie die Schufa oder Creditreform wissen, ob es sich wirklich  um einen Thomas Müller Account handelt und wenn dem so ist, welcher Müller das genau ist? Mit Fakeaccounts ließe sich die Kreditwürdigkeit Einzelner unsachgemäß pimpen oder zerstören.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Planänderung der Schufa war Herr Kollege Rechtsanwalt Michael Terhaag einmal mehr bei Phoenix TV zu Gast und stand zur Problematik Rede und Antwort.

Unten fügen wir –wie gewohnt - einen Ausschnitt der Sendung an. Für Rückfragen und Beratungsbedarf zum Thema Datenschutz- und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im und außerhalb des Internet stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.


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