20.10.2009Teure Flatrate oder angebliche Prepaidkarte
Kostenfalle mobiles Internet
Medienauftritte und Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -
Twitter, Facebook & Co - Immer erreichbar, immer online. Das Mobiltelefon macht's Handy macht's möglich. Doch die Verträge sind oft undurchsichtig: Was auf den ersten Blick als günstige Dauerverbindung zum Pauschalpreis verkauft wird, kann unerwartet teuer werden.
Wer nicht sehr sorgfältig das Kleingedruckte des Mobilfunk-Vertrages liest, kann böse Überraschungen erleben. Natürlich ist es zunächst einmal Aufgabe des Verbrauchers, sich über Angebote und Kosten umfassend zu informieren.
Im Beitrag ging es zum einen um eine Flaterate, die in der Höhe des Datenvolumens beschränkt ist und zum anderen eine so genannte Prepaid-Karte, die trotz abgelaufenen Guthaben, den Dienst nicht einstellte.
Prepaid mit Problemem
Wer ein Handy mit Prepaid-Karte hat, geht aus unserer Sicht zu Recht davon aus, dass sich keine Verbindung mehr aufbaut, wenn das Guthaben verbraucht ist. Ein Anbieter hat jedoch eine dicke Rechnung verschickt, mit der Begründung, Internetgebühren könnten verzögert übermittelt und nachträglich abgerechnet werden - trotz Prepaid-Karte. An der Zulässigkeit einer solchen AGB-Klausel darf gezweifelt werden.
Denn nicht alles, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, muss rechtens sein. Das so genannte Transparenzgebot besagt, dass völlig überraschende Klauseln im Kleingedruckten, mit denen ein Verbraucher nicht rechnen kann, u.U. unwirksam sind.
Flatrate ist nicht gleich Flatrate
Eine Flatrate zeichnet sich dadurch aus, dass durch eine Einmalzahlung alles abgedeckt ist. Doch auch hier liegt der Teufel klar im Detail. Es gibt viele Angebote die in irgendeiner Form eingeschränkt sind, wie zum Beispiel Wochenend-Flatrate oder Flatrate mit Volumenobergrenze. Zudem gelten die allermeisten Flaterates ausschließlich für und innerhalb Deutschlands.
Vor Abschluss eines normalen Handy-Vertrages - Flatrate oder Prepaid - sollte man unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchlesen. AGBs und Tarife am besten ausdrucken und gut aufbewahren!
Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags, den vollen Beitrag finden Sie in der ZDF-Mediathek.