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01.11.2017
Wenn ein Foto den Job kostet - Kommentare in der Augsburger Allgemeinen

 u.a. mit:

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"Durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern, die oftmals unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand produziert werden, entsteht den Betroffenen in der Regel ein nicht unerheblicher Schaden", erläutert Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht in der Düsseldorfer Kanzlei Terhaag & Partner.

"Neben Ansprüchen auf Unterlassung bestehen bei unberechtigter Bildnutzung in der Regel auch Ansprüche auf Schadenersatz", fügt der Fachmann hinzu....

 schnappp -----


Weiterführender Link:
http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wenn-ein-Foto-den-Job-kostet-id43140056.html