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15.06.2020
Die Corona-Warn-App ist da! - Interview bei Volle Kanne live im ZDF

Zu Covid-19 habe ich notgedrungen auch schon einiges veröffentlicht, vgl.: zum Beispiel Coronavirus im rechtlichen Fokus: Worauf müssen wir nun achten?, Der Corona-Pranger – wenn andere Menschen öffentlich angefeindet werden. In diesen Zusammenhang ging es dann etwas später aber nicht nur um Bundesligatickets, sondern namentlich zuletzt besonders um die in Restaurants seit neusten erforderlichen Kontaktlisten, vgl. hierzu insbesondere den ausführlichen Beitrag im COSMO TECH Podcast oder einen Ausschnitt hier „Vorratsdatenspeicher in Restaurants?“. 

In meinem Beitrag bei aufrecht.de hatte ich bereits einen Zwischenruf zum Thema verfasst, siehe: "Kommt jetzt die Corona-App und muss ich diese nutzen?"

Jetzt ist sie da und steht ab heute Sie zum Download bereit - Links siehe unten. Viele rechtliche Fragen u.a. zum Datenschutz stehen im Raum. Einmal mehr durfte ich bei Volle Kanne zu Gast sein und einige davon live beantworten - wenn auch coronabedingt diesmal leider nur  per Liveschalte von meinem Schreibtisch im Büro aus.

Grob ging es um folgende Fragen, die ich sinngemäß ungefähr so beantwortet habe (ich versuche rasch aber auch noch wie gewohnt einen Ausschnitt zu bekommen und unten einzustellen):

Laut Politbarometer sind nur 42% der Befragten bereit, die Corona-App zu nutzen. Was könnten die Gründe für diese skeptische Haltung sein?

Die Angst vor dem Überwachungsstaat ist nach wie vor groß – viele haben die Befürchtung über Gebühr ausspioniert zu werden oder im Fall einer Erkrankung mit Repressalien rechnen zu müssen. Ich bin der Meinung man muss so etwas immer Fragen und diskutieren dürfen – ich teile diese Befürchtung hier allerdings nicht.

Ausgerechnet in sozialen Netzwerken wird viel über die Corona-App spekuliert gerade in Hinblick auf den Datenschutz. Das erscheint doch etwas widersprüchlich.

Auch dieser Ansatz ist schon richtig. In den allermeisten Fällen entscheide ich hier aber von Fall zu Fall selbst was ich gerade öffentlich mache und an wen. Wer zum Beispiel einen Google-Account hat und seinem Handy erlaubt Standortdaten von sich und seinen Fotos zu machen, sollte sich mal seinen Standortverlauf anschauen und wird sich wundern was solche Dienste alles speichern können. Gesundheitsdaten wie die Frage, ob ich infiziert bin oder nicht sind aber nochmal ein ganz anderes Kaliber und nicht umsonst im Datenschutzrecht noch um einiges besser geschützt.

Angenommen, ich infiziere mich und trage das in meine Corona-App ein - erfahren die Menschen, mit denen ich Kontakt hatte, wann und wo sie mich getroffen haben? Oder erfahren sie sogar meinen Namen?

Ich hoffe nicht! Das fände ich aber auch einen krassen Fehler. Das sind Fragen, die können eigentlich nur Techniker beantworten, nach meinem Kenntnisstand und die Software ist ja von Ihrer Programmierung her öffentlich einsehbar und tausendfach geprüft, ist das aber wirklich nicht der Fall. 

Corona-App und Diensthandy: Wie ist da die rechtliche Lage?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten eigene Apps auf dem Diensthandy zu installieren. Hier sollte man sich aber mal intern absprechen. Das sollte in diesem Fall schon aus Datenschutz und allgemeinen Persönlichkeitsrecht dem Arbeitnehmer überlassen werden, ob er die App installiert oder nicht. Vorschreiben kann der Arbeitgeber die Nutzung aus meiner Sicht aber auch nicht. Das mag im Krankenhaus aber durchaus anders sein.

Welche Vorteile hat die neue Corona-App aus rechtlicher Sicht?

Sie ist freiwillig! Da muss man mal abwarten ob dass auch so bleibt, denn wenn ich ohne App nicht mehr ins Rathaus oder ins Gericht oder so darf ist es mit der Freiwilligkeit so eine Sache. Ich sehe darin in jedem Fall eine deutliche Verbesserung zu den Restaurantkontaktlisten (die dadurch übrigens nicht überflüssig werden). Denn hier wir haben es im Beitrag gesehen werden ja nur im Falle der Infizierung überhaupt irgendwelche Daten aus der Pseudonymisierung heraus verarbeitet und nicht massenhaft und völlig unnötig gespeichert oder verarbeitet.

Welche Aspekte siehst Du als Jurist eher kritisch?

Es ist wie die meisten Corona Beschränkungen eine nicht unerhebliche Grundrechtseinschränkung. Sowas geht eigentlich nur per Gesetz und das ist bislang noch nicht verabschiedet. Ok, die Verwendung der App ist freiwillig und selbst wenn ich infiziert bin entscheide ich ja erneut ob ich das der App mitteile, aber nur dann macht die App für alle Sinn. Soweit sicher gestellt ist, dass eine Deinstallation die App rückstandslos entfernt und die Gesundheitsämter und sonstigen betrauten Behörden mit der Verwendung der Infizierten Daten an die kurze Leine genommen werden, geht das aus meiner Sicht in die richtige Richtung.

Kommt das Gesetz jetzt noch?

Heute morgen habe ich noch vom Bundesgesundheitsminister gehört, dass sei nicht nötig, das sei alles in der Datenschutzgrundverordnung geregelt. Ist bezüglich der Einwilligung vielleicht auch nicht ganz falsch, was aber andere jetzt alles mit der App machen dürfen, Stichwort Zugangsbeschränkungen u.a., steht in der DSGVO aber nicht.

Über die Google-Play Suche konnte ich die App heute morgen nicht finden. Mit dem richtigen Link ging es aber problemlos:

Android:  

play.google.com/store/apps/details


iPhone: https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757

Ich bemühe mich wie immer kurzfristig auch noch einen Mitschnitt vom Interview unten zur Verfügung zu stellen.


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Weiterführender Link:
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/die-corona-app-und-der-datenschutz-michael-terhaag-100.html