12.05.2014
EuGH mit Paukenschlag: „Recht auf Vergessen“ im Internet Google ist möglich! - Interviews für WDR Fernsehen

Als mich die Redaktion des Westdeutschen Rundfunks anrief standen die Vorzeichen für diese Entscheidung noch ganz anders.

Die Quintessenz des heutigen Urteils ist in dieser Form eine faustdicke Überraschung. In dem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall ging es um die spannende Frage, ob etwa bei Google gelistete Links dort entfernt werden müssen, auch wenn sie zu Beiträgen mit wahren Tatsachenbehauptungen führen, die selbst u.U. rechtmäßig sind.

Der EuGH sagt zur großen Überraschung vieler Experten: „Unter Umständen, ja!". Demanach soll, wenn nicht begleitende Umstände hinzutreten zumindest im Grundsatz Datenschutzrecht und der Schutz der Privatssphäre Vorrang vor dem Allgemeininteresse an Informationen und der Wahrheit haben. Ein sportlichen Ansatz, der für den konkreten Fall aus unserer Sicht aber nachvollziehbar. Ob und inwieweit das auf andere Fälle übertragbar ist, bleibt abzuwarten.

Nähere Details finden Sie unter aufrecht.de - hier wie immer so rasch wie möglich Ausschnitte aus den Interviews.


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