28.10.2008
Franjo Pooth haftet der Commerzbank auf 1,8 Mio Euro aus eigener Tasche

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 

 


Gerade wurde das erste teure Urteil in dem maxfield-Skandal gegen den Ex-Geschäftsführer Franjo Pooth bekannt.

Dieser muss nach erstinstanzlicher Entscheidung des LG Düsseldorf nun knapp 1,8 Mio. Euro plus Zinsen an das Bankinstitut zahlen. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung für die weiteren Verfahren, wie etwas der Stadtsparkasse, haben.

Pooth hatte bei der Commerzbank mit seinem Privatvermögen für Kredite gebürgt, die an sein mittlerweile bekanntermaßen zahlungsunfähiges Unternehmen Maxfield gingen.

Zur Begründung hieß es seitens des Gerichts unter anderem, dass der Bürgschaftsvertrag über immerhin 3 Mio Euro weder wegen einer finanziellen Überforderung Pooths sittenwidrig noch auf dessen finanzielle Leistungsfähigkeit beschränkt. Das gericht ließ verlautbaren, Franjo Pooth „hatte es selbst in der Hand, seine Geschäftspolitik zu steuern“, und dadurch zu vermeiden, dass er als Bürge auch privat für Firmenschulden einstehen muss. Richterin Lehmberg führte in dem Zusammenhang auch aus, dass der Beklagte Pooth „diese fast 1,8 Millionen Euro ja auch zu verantworten“ habe. Es dürfte wohl mit einem Berufungsverfahren gerechnet werden, wobei die Erfolgsaussichten aus unserer Sicht sehr mäßig sind.

Das Vermögen der Ehefrau bleibt grundsätzlich unangetastet

Obwohl das Urteil nur vorläufig vollstreckbar ist, könnte die Commerzbank unter bestimmten Voraussetzungen die das Geld bereits versuchen einzutreiben. Das Vermögen von Pooth-Ehefrau Verona wird von diesen Forderungen allerdings grundsätzlich unbehelligt bleiben.

Immer wiederkommen allerdings gerüchte auf, Franjo Pooth habe zu bereits bekannten Zeiten wirtschaftlicher Schieflage rasch einen Teil eines gemeinsamen Grundstückes in Düsseldorf auf seine Frau übertragen, um diesen Vermögenswert seinen Gläubigern zu entziehen. Erhärten sich diese Vermutungen ist nach geltendem Insolvenzrecht durchaus eine Anfechtung der Übertragung möglich, sodass wenigstens noch ein bisschen Gold in die Schatzkiste der Gläubiger zurückfliesen könnte.

Rechtsanwalt Terhaag war zu diesem Thema auch in den folgenden Tagen mehrfach bei "Hallo Deutschland" im Zweiten Deutschen Fernsehen.

Den ersten entsprechenden Ausschnitt haben wir hier rechts eingefügt. Den ganzen Bericht, wie auch die folgenden zu diesem Thema mit unserer Beteiligung, finden Sie zudem unmittelbar in der Mediathek des ZDF.


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