20.12.2015
Gutscheine unter dem Christbaum - Worauf muss man achten? Volle Kanne - ZDF

Gutscheine sind als Geschenke zu Weihnachten sehr beliebt. Ich durfte bei Volle Kanne erklären, worauf man beim Kauf und beim Einlösen achten sollte. 

Größte Unsicherheit besteht beim Verbraucher, wenn es um die Frage geht, wie lange ein Gutschein gültig ist? Gültig bis in alle Ewigkeit ?

Auf vielen Gutscheinen ist ein Verfallsdatum von einem Jahr und kürzer angegeben. Doch was die meisten nicht wissen:

Nach dem Gesetz sind Gutscheine grundsätzlich drei Jahre gültig, egal welche Laufzeit der Aussteller darauf vermerkt hat. Dabei wird die drei Jahresfrist nicht ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheins sondern erst ab dem Ende des Jahres gerechnet, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

Gültigkeit von Gutscheinen bei Werbeaussendungen: Gibt es befristete Gutscheine? Ist dies zulässig?

Es gibt befristete Gutscheine. Denn unter die Drei-Jahres-Frist fallen nur Gutscheine, für die auch ein Gegenwert bezahlt wurde. Bei Rabattgutscheinen und Coupons, die beispielsweise per Post im Rahmen von Werbeaktionen an Kunden versandt werden, wurde gerade kein Gegenwert aufgebracht, so dass diese Gutscheine vom Aussteller beliebig befristet werden dürfen.

Beispiel: Bekommen Sie zum Beispiel von einem Modeunternehmen oder einer Parfüm-Drogeriekette regelmäßig Gutscheine zum Geburtstag, müssen diese aber im Zeitraum drei Tage vor bis drei Tage nach Ihrem Geburtstag einlösen, ist das zwar nicht gerade kundenfreundlich, aber völlig legitim. Gleiches gilt eben für kostenlose Werbeflyer die auf wenige Monate begrenzt sind.

 Kann man die Gültigkeit eines Gutscheins verlängern?

Der Gutschein ist ab Kauf 3 Jahre bis zum jeweiligen Jahresende gültig (31.12.) Einige Unternehmen verlängern den Gutschein allerdings aus Kundenbindungsgründen. Aber ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 Was ist mit Gutscheinen, die an einen bestimmten Termin oder an ein bestimmtes Event gebunden sind? (Musical, Theater, Konzert) Was tun, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Wenn Sie einen Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung, ein Musical oder eine sonstige termingebundene Veranstaltung geschenkt bekommen haben, gilt dieser nur für diese Aufführung, diese Veranstaltung während der Spielzeit. Die Einlösefrist ergibt sich also aus der Art der Leistung. Bei Kinogutscheinen ist das anders. Sie gelten in der Regel nicht für einen bestimmten Film, sondern für den Kinobesuch an für sich.

Gelten bei Online-Gutscheinen andere Regeln als bei denen, die man im Geschäft kaufen kann?

Bei Online-Gutscheinen mit einer Gegenwertzahlung steht dem Käufer als Verbraucher ganz normal wie sonst bei Online-Einkäufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht aus Fernabsatzvertrag zu. Die Frist beginnt mit dem Folgetag, an welchem der Käufer/Verbraucher den Gutschein übermittelt bekommen hat bzw. richtigerweise über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Darf man Geld statt Ware fordern?

Auf den meisten Gutscheinen steht: Barauszahlung nicht möglich. Hieran ist nichts zu beanstanden, schließlich war der Geschenkgutschein ja zur Einlösung gegen Ware bestimmt. Sollten Sie dennoch Geld ausgehändigt bekommen, ist dies eine reine Kulanzhandlung des Geschäfts / Unternehmens. Ausnahme (Barauszahlungen nur in bestimmten Fällen): Generell gilt, dass ein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins nicht besteht. Auch nicht auf einen nicht genutzten Restwert. Anders liegt der Fall, wenn der Gutschein für ein bestimmtes Produkt ausgestellt wurde, das nicht mehr lieferbar ist. Dann besteht Anspruch auf Auszahlung des Betrages.

Kann ein Gutschein auch gestückelt werden?

Teileinlösungen sind weder gesetzlich geregelt noch gerichtlich geklärt. Insoweit obliegt es Ihnen als Kunde, ob Sie den Gutschein auf einmal auf den Kopf hauen oder sich lieber öfter was gönnen – der Aussteller kann Restbeträge nicht einfach einbehalten.

Sind Gutscheine übertragbar?

Die namentliche Nennung des Beschenkten bezweckt eigentlich nur, dem Gutschein eine persönliche Anmutung zu geben. Nach dem Gesetz gilt ein Gutschein als ein sogenanntes Inhaberpapier (so etwa ein Sparbuch). Das bedeutet: Jeder der den Gutschein vorlegt, darf ihn einlösen - unabhängig vom auf dem Gutschein eingetragenen Namen. Es ist nicht notwendig sich auszuweisen.

Was passiert mit dem Gutschein, wenn der Laden insolvent ist?

Der Gutschein darf nicht mehr eingelöst werden und ist somit praktisch wertlos. Wer einen Gutschein besitzt, hat eine Forderung gegen den Aussteller des Gutscheins. Nach der Insolvenzanmeldung darf der Insolvenzverwalter allerdings grundsätzlich keine Forderungen gegen das Unternehmen mehr erfüllen. Stattdessen kommen alle Forderungen „in einen Topf“, dessen Inhalt nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger verteilt wird. Faktisch ist ein Gutschein im Fall der Insolvenz des Ausstellers wertlos.


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