03.09.2008Meinungsfreiheit im Netz?
- Top-Thema "Hotelbewertungen im Internet" -
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.,
Fachanwalt für IT-Recht
Die schönste Zeit des Jahres ist vorbei. Viele Deutsche kehren aus dem Urlaub wieder. Immer mehr Urlauber nutzen die Gelegenheit in den zahlreichen Hotelbewertungsportalen im Internet ihre positiven, insbesondere aber auch negativen Erlebnisse zu veröffentlichen.
Doch nicht immer halten die Äußerungen der Urlaubsgäste einer juristischen Prüfung Stand.
Gerade wer sich aus der Wut heraus zu unbedachten Formulierungen verleiten lässt, begibt sich schnell aufs Glatteis.
Grundsätzlich wird zwar das Recht auf Meinungsäußerung in Deutschland groß geschrieben. Öffentliche falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken fallen allerdings nicht unter diesen Schutz.
Eine Dame behauptete das Essen eines Hotels sei schlecht gewesen und wurde von dem Hotelier nach erfolgter Abmahnung auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt.
Da am Ende aber weder dr Kläger noch die Beklagte beweisen konnte, ob das Esssen nun gut oder schlecht war, ging dies zu Lasten des beweispflichtigen Hotelbetreibers der die klage zurücknahm.
Was kann passieren, wenn ich mein Hotel schlecht bewerte? Was darf ich eigentlichim Web2.0 und wo muss ich vorsichtig sein?
Rechtsanwalt Michael Terhaag gibt praktische Tipps und steht einmal mehr im ZDF bei der Sendung „Volle Kanne“ ausführlich Frage und Antwort. Im Videofenster unten finden Sie -wie gewohnt- noch einen Ausschnitt von dem Auftritt.
Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.