15.07.2026Beitrag "KI-Kennzeichnungspflicht für Politik und Verwaltung" in der aktuellen KOPO 7-8/2026

Die KOPO – kommunalpolitische blätter erscheint seit 1949 im Kommunal-Verlag und erreicht elfmal im Jahr die Entscheiderinnen und Entscheider in Deutschlands Städten, Gemeinden und Kreisen. Zur aktuellen Ausgabe – einem NRW-Spezial – durfte ich gemeinsam mit meinem Kollegen, Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M., einen Beitrag in der Rubrik "Recht" beisteuern.
Ob Beiträge, Visualisierungen oder Redeentwürfe – KI wird auch in der Kommunalpolitik zunehmend selbstverständlich genutzt. Ab dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung für bestimmte KI-generierte Inhalte eine klare und wahrnehmbare Kennzeichnung, etwa durch Hinweise wie "KI-generiert". Kennzeichnungspflichtig sind insbesondere Deepfakes mit Bezug zu realen Personen oder Ereignissen sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse – dazu können auch Beiträge zu kommunalen Projekten gehören. Nicht jeder KI-Einsatz fällt allerdings unter die Pflicht; gerade die Abgrenzung zwischen privater und politischer Nutzung sozialer Netzwerke ist in der Praxis oft schwieriger, als man denkt.
Unser Fazit im Heft bringt es auf den Punkt: "Im Zweifel kennzeichnen – Transparenz schafft Vertrauen."
Wer noch tiefer einsteigen möchte: Auf der Website unserer Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte – aufrecht.de habe ich die neue KI-Kennzeichnungspflicht ausführlich aufbereitet. Mehr dazu dort und natürlich in der aktuellen KOPO.
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