05.11.2026Bremen2 Radiointerview: Wem gehört diese Verpackungsart? Ritter Sport, Wacker und die 3D-Formarke der bekannten Schokolade
Quadratisch, praktisch – und plötzlich vor Gericht. Der Mannheimer Lebensmittelhersteller Wacker hat einen Haferriegel in einer annähernd quadratischen Verpackung angeboten. Ritter Sport sieht darin eine Verletzung seiner bekannten dreidimensionalen Verpackungsmarke. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage im Januar zunächst abgewiesen; beim Oberlandesgericht zeichnete sich in der Verhandlung im Oktober eine ganz andere Bewertung ab.
Über diesen Streit habe ich mit Britta Lumma von Bremen2 live im Radio gesprochen. Das Liveinterview fand unmittelbar vor Verkündung der Entscheidung des OLG Stuutgart statt und so musste ich neben meiner allgemeinen Schilderungen zu verschiedenen Arten von Marken und dem bisherigen Verfahrensverlauf hinsichtlich des Ausgangs ein wenig in die Glaskugel schauen.
Geschützt ist nicht die geometrische Figur des Quadrats, sondern eine konkrete Verpackungsform als 3D-Marke. Ob ein Wettbewerber sie verletzt, ist wiederum eine andere Frage als die, ob die Marke überhaupt wirksam eingetragen ist. Bei der Frage der Verwchslungsfähigkeit kommt es neben der konkreten Marke, also Wort, Logo oder wie hier eben Form) namentlich auch darauf an wofür diese verwendet wird. Das Landgericht sah sohl in der konkreten Form Rechteck vs. Quadrat als auch dem Produkt Schokalad vs. Haferriegel einen hinreichenden Abstand.
Ersten Berichten über die mündliche Verhandlung der zweiten Instanz, sah der vorsitzende Richter das etwa anders und bewerte die Streitgegenständlichen Verpackungen doch als “überdurchschnittlich ähnlich”. Zudem handelt es sich bei beiden Produkten um eine Art Zwischenmahlzeit und so streng unterscheidet das Markenrecht regelmäßig nicht.
Die Hintergründe, die Entwicklung in Stuttgart und die Milka-Entscheidungen werde ich in einem ausführlichen Follow-up bei aufrecht.de eingeordnet. Mein früherer Beitrag zum Urteil des LG Stuttgart ist weiterhin abrufbar. Radio Bremen2 hat mir freundlicherweise von dem ganzen Interview einen Ausschnitt für meine Webseite und Social Media zur Verfügung gestellt. Er steht unten zu Nachhören bereit..
Inzwischen ist das Urteil da - und tatsächlich ist es so gekommen, wie ich es im Liveinterview vermutet habe: Das OLG Stuttgart hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und Ritter Sport recht gegeben (Az. 2 U 3/26). Nach Auffassung des Gerichts sind die Verpackungen überdurchschnittlich und die Waren zumindest durchschnittlich ähnlich. Es bestehe daher Verwechslungsgefahr.
Das letzte Wort muss damit allerdings noch nicht gesprochen sein. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Wacker hat aber wohl bereits angekündigt, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anzustreben.
Audio anhören
Bilder zu diesem Beitrag