13.07.2017
Fahndungsaufrufe gegen G20 Demonstranten bei Facebook und Bild - Liveinterview bei Volle Kanne

Vom aktuellen G20 Gipfel 2017 in Hamburg werden wohl leider in erster Linie die heftige Krawalle in der Hansestadt in Erinnerung bleiben. Viele Facebooknutzer auf auch die Bildzeitung fühlen sich zur Amtshilfe bewogen...

Mit konkreten Bildern von Randalieren titliert als Verbrecherwurde zur „Fahndung“ aufgerufen – ohne, dass dies von den Ermittlungsbehörden veranlasst worden war. Eine große Debatte darüber brannte auf, ob eine solche „Fahndung“ in Ordnung sei.

Aus juristischer Sicht gibt es dafür eine relativ deutliche Antwort: Solche Methoden sind verboten. Es mag menschlich nachvollziehbar sein, dass man die Täter aus Hamburg schnell ermittelt haben möchte. Doch entsprechende Fahndungsfotos und -aufrufe dürfen nur von den Ermittlungsbehörden herausgegeben werden. Sie allein bestimmen, ob nach einer Person gefahndet werden soll oder nicht – und das ist auch gut so.

Eine solche Fahndung setzt eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“ voraus. Wann eine solche vorliegt müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte beurteilen. Geregelt ist das unter anderem in § 24 KUG sowie § 131b StPO.

Diese und andere Fragen, waren gegenstand meines heutigen Gesprächs bei Volle Kanne im ZDF. Zum Schluss des Gesprächs wurdes es wegen eines Vergleichs des Kult-Bayers Wolfgang Fierek von Franken, Schotten und Schwaben mit Ingo Nommsen noch ganz lustig... :)


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http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht-presserecht/fahndung-foto-pranger.html