24.10.2018
Handelsblatt und der Verlag Best Lawyers benennen erneut Rechtsanwalt Terhaag auf der Liste Deutschlands bester Anwälte

Exklusiv für das Handelsblatt hat der Verlag Best Lawyers auch in diesem Jahr die Reputation tausender Juristen bei Kollegen und Wettbewerbern in und für Deutschland erfragt...

Seitdem ich 2013 erstmalig in dieser Liste für Deutschjland und den Fachbereich des Informationstechnolgierecht (IT-Recht) aufgenommen wurde, wurde mir diese Ehre jedes Jahr zuteil. So also auch für die Ausgabe 2018/2019.


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Weiterführender Link:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/best-lawyers-2018/