Michael Terhaag LL.M.

02.10.2026
Hitlergruß bei Oktagon in Frankfurt – mein Videointerview bei HSTRY

Am 26. September 2026 zeigte eine Besucherin bei Oktagon 94 in Frankfurt während der deutschen Nationalhymne den Hitlergruß. Umstehende filmten die Szene, das Video verbreitete sich in kürzester Zeit in den sozialen Netzwerken. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf. Nach Polizeiangaben hat sich die Frau inzwischen selbst gemeldet und ihr Handeln eingeräumt.

Für mich war es der erste Auftritt beim YouTube-Format „HSTRY fragt nach“. Strafrechtlich ist der Hitlergruß ein klassisches Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB. Die Meinungsfreiheit schützt auch unbequeme und geschmacklose Ansichten, rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres das öffentliche Zeigen dieser Geste. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel erlaubt Ausnahmen, etwa im Rahmen von Kunst und Satire, der Lehre oder der historischen Aufklärung, sofern die Verwendung tatsächlich diesen Zwecken dient. 
Daneben ging es um mögliche weitere Konsequenzen, etwa ein Stadionverbot oder arbeitsrechtliche Folgen. Schließlich haben wir auch darüber gesprochen, wie das Filmen und insbesondere die Weiterverbreitung des Videos persönlichkeitsrechtlich zu bewerten sind.

Ausführlicher habe ich den Fall auf aufrecht.de besprochen: Hitlergruß im Stadion – warum das mit Meinungsfreiheit nichts zu tun hat.

Vielen Dank an HSTRY für die Einladung und das Gespräch! Inzwischen war ich ein zweites Mal zu Gast, zu Kurt Krömer, der AfD und der Meinungsfreiheit. Wie immer freue ich mich über faires Feedback.


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Weiterführender Link:
https://www.youtube.com/watch?v=YoehVWSFRYg