31.07.2026Interview für ZDF hallo deutschland: Privates Parkplatzmanagement und die Grenzen des Zivilrechts

In der ZDF-Sendung hallo deutschland habe ich einen Fall kommentiert, in dem ein Autofahrer nach einem kurzen Wendemanöver auf einer privaten Grundstücksfläche mit einer Zahlungsforderung konfrontiert wurde. Solche Fälle werfen immer wieder die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen private Grundstückseigentümer oder Parkplatzbetreiber wirksam Zahlungsansprüche geltend machen können und wann durch das bloße Befahren einer privaten Fläche ein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Entscheidend ist dabei die zivilrechtliche Grundlage der Forderung. Eine Zahlungspflicht kann nur bestehen, wenn hierfür eine tragfähige Anspruchsgrundlage vorliegt – etwa aufgrund eines wirksam zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Allein das Befahren einer privaten Fläche führt jedoch nicht automatisch zu einer Zahlungspflicht. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Vertragsbedingungen für den Betroffenen klar und eindeutig erkennbar sind. Bei einem lediglich kurzfristigen Wendemanöver spricht zudem vieles dagegen, dass überhaupt ein entsprechendes Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.
Im Beitrag erläutere ich außerdem, weshalb private Zahlungsforderungen nichts mit einem behördlichen Bußgeld zu tun haben. Anders als staatliche Sanktionen können private Grundstückseigentümer Ansprüche natürlich nur nach den Regeln des Zivilrechts geltend machen. Ich sehe hier keinen Vertrag und auch keinen Grund für Schadensersatz.
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