29.12.2018
Kommentar zum Thema Digitalsteuer in der BILD am Sonntag

Was für ein Jahresabschluss meiner Medientätigkeit in 2018 - BILD am Sonntag ;) und dann auch noch zum Thema Digitalsteuer... Es sind dort -wie so häufig bei print - nur ein paar Zeilen, deshalb hier nur noch etwas mehr zum Hintergrund:

Den nationalen Regierungen in Europa ist es seit langem ein Dorn im Auge, dass Internetriesen wie Facebook oder Google im Inland zwar Milliardenumsätze machen, diese aber mangels lokaler Niederlassungen hierzulande keine oder nur einen Bruchteil der Steuern entrichten, wie dies traditionelle Unternehmen vor Ort tun.

Eine europäische Lösung für eine sogenannte Digitalsteuer innerhalb der EU kommt aktuell nicht weiter, da einzelne Länder wie etwa Irland oder Luxemburg, die mit Steuerdumpingmodellen zahlreiche europäischen Niederlassungen der New Economy (z.B. auch Microsoft oder Amazon) beherbergen, mauern und damit die erforderliche einstimmige Beschlussfassung auf Europäischer Ebene verhindern.

In der Diskussion geht es zum einen um die Besteuerung aus dem lukrativen Verkauf von Nutzerdaten oder anderen Informationen über die Aktivitäten auf Internetportalen, zumindest aber eine Steuer auf die dort generierten und auch nicht zu unterschätzenden Werbeeinnahmen.

Frankreich kündigt einen Alleingang an, für den Fall, dass es eine Einigung auf europäischer Ebene nicht bis März 2019 gibt – ist das auch ein Modell für Deutschland? Natürlich kann die Bundesrepublik mit den entsprechenden Mehrheiten im Bundestag neue Steuern beschließen. Die Frage ist jedoch nicht nur, ob derartige Alleingänge (schlimmsten Fall 27 unterschiedliche Steuerregelungen in der EU) sinnvoll sind, sondern vor allem, ob solche diese einer europarechtlichen Überprüfung standhalten würden. Das darf zumindest bezweifelt werden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind nicht in Ihrer nationalen Gesetzesfindung keineswegs völlig frei, sondern müssen sich in vielen Bereichen auch und insbesondere an übergeordnetes Europarecht halten. Das gilt auch für das Steuerrecht, so hatte der EuGH beispielsweise erst diesen Herbst einer deutschen Regelung zur Gewerbesteuer eine klare Absage erteilt, EuGH, Urteil v. 20.9.2018, C‑685/16.

Ein solches Schicksal könnte ohne weiteres auch einem deutschen, aber auch dem bereits angekündigten französischen, Alleingang drohen – würde aber in der Zwischenzeit sicher etwas Bewegung in die Diskussion bringen.


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