30.09.2025
„Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme" Fachbeitrag und zugleich Kommentar zu LG Berlin in der aktuellen K&R (10/2025)

In der aktuellen K&R durfte ich einen einem Fachbeitrag: Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme die brandneue Entscheidung des Landgericht Berlin - vgl. LG Berlin II, 20. 8. 2025 – 2 O 202/24 - zur „deutschen Stimme von Bruce Willis“ kommentieren es im Lichte früherer Leitentscheidungen – etwa zu Heinz Erhardt und Marlene Dietrich – einordnen.

Die Entscheidung des LG Berlin überzeugt sowohl in ihrer Begründung als auch in ihrer praktischen Tragweite. Sie macht deutlich: Die Stimme gehört – ebenso wie Name und Bild – zum geschützten Persönlichkeitsbereich. Ihre unautorisierte Nutzung für kommerzielle Zwecke ist unzulässig – unabhängig davon, ob die Nachahmung durch einen Menschen oder durch künstliche Intelligenz erfolgt.
Gerade in Zeiten, in denen Bild, Video und Ton immer einfacher künstlich erzeugt oder manipuliert werden können, ist diese Klarstellung von besonderer Bedeutung. Künstler:innen, Sprecher:innen und letztlich auch Privatpersonen dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt sein, dass ihre Stimme ohne Zustimmung in fremden Kontexten auftaucht und für wirtschaftliche oder politische Zwecke vereinnahmt wird. Das Gericht knüpft nachvollziehbar an frühere Urteile – von Heinz Erhardt und Marlene Dietrich – an und überträgt diese Linie konsequent ins digitale Zeitalter. Besonders die Zubilligung einer fiktiven Lizenzgebühr sorgt für einen greifbaren Ausgleich; langfristig muss jedoch sichergestellt sein, dass auch weniger prominente Betroffene angemessen geschützt und notfalls auch entschädigt werden.

Über die zivilrechtliche Haftung hinaus können in gravierenden Fällen zudem strafrechtliche Aspekte relevant werden – etwa, wenn durch die unbefugte Nutzung Täuschungen oder ehrverletzende Inhalte verbreitet werden. Ebenso dürfte die Entscheidung künftig auch für die Verwendung von Originalstimmen und aus dem Zusammenhang gerissenen Sprachaufnahmen gelten.
Fest steht: Das LG Berlin hat ein wichtiges Signal gesetzt. Unautorisierte Stimmenimitationen sind unzulässig und können mit Unterlassung und Schadensersatz abgewehrt werden.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme

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