03.09.2020
Kurzkommentar in Angeklickt: Glücksspiel in Computerspielen – Lootboxen gehören verboten - Aktuelle Stunde, WDR

Computerspiele sind für viele ein Hobby, für manche sogar Sport – aber in jedem Fall ein riesiges Geschäft. Neben Hardware und den Spielen, kann man auch durch In-App-Käufe oder jetzt sogenannte Lootboxes sein Geld verprassen... Um Letztgenannte ging es in der aktuellen Ausgabe von Angeklickt im WDR.

Dabei handelt es sich sozusagen um virtuelle Überraschungseier, die man entweder finden, verdienen oder eben auch kaufen kann und mit etwas Glück tolle Zaubergegenstände für die Fantasywelt oder Top-Kicker für seine Fussball-Simulation "gewinnen" kann.

Virtuelle Gegenstände wie besondere Schwerter in Fantasyspielen oder auch Top-Kicker bei Fußball-Simulationen haben genauso einen realen faktischen Wert wie „Spielgeld“, virtuelle Coins oder sonstige fiktive Währungen auch, wenn sie mit echtem Geld gekauft oder mit ihnen sonstiger Handel betrieben werden kann.
Werden Lootboxen zum Kauf angeboten und nach einem rein zufallsbasierten System mit etwas Glück geldwerte Gewinne ausgelobt, könnte dies aus meiner Sicht schnell alle Voraussetzungen eines strafbaren Glücksspiels nach § 284 StGB erfüllen.

Für Kinder und Jugendliche, die ja ohnehin in virtuellen Welten und bei Computerspielen erheblichen Suchtgefahren ausgesetzt sind, sind solche Anreize aber ganz sicher nicht – da wird der virtuelle Schuldenturm schnell real. Überhaupt unterliegt die Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen auch aus dem UWG seit jeher strengen Regeln.


Videos zu diesem Beitrag


Bilder zu diesem Beitrag


Weiterführender Link:
https://blog.wdr.de/digitalistan/versteckte-kosten-wie-viel-gluecksspiel-steckt-in-lootboxen/