29.01.2026Stromausfall Berlin Rekord-Belohnung zur Aufklärung - Kurzinterview bei Galileo auf ProSieben

Über drei Wochen nach dem Angriff auf das Berliner Stromnetz wurde jetzt eine stolze Belohnung von bis zu einer Million Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat beitragen. In meinem Kurzinterview bei Galileo auf ProSieben ordne ich ein, was eine solche Belohnung rechtlich bedeutet und wann daraus überhaupt ein Anspruch entstehen kann, vgl. auch § 657 BGB.
Dabei geht es insbesondere um die Frage, warum „bis zu einer Million Euro“ kein garantierter Betrag ist, sondern eine Höchstzusage, die nur bei einem tatsächlichen Beitrag zur Täterermittlung relevant wird. Zugleich spreche ich über die rechtlichen Grenzen für Hinweisgeber und warum bloßes Spekulieren oder das Nennen von Namen ohne belastbare Tatsachen kein geeigneter Weg ist.
Bei allem berechtigten Ermittlungs- und Aufklärungsinteresse sollte man daher schon im eigenen Interesse auf bloße Mutmaßungen und vorschnelle Verdächtigungen verzichten. Die ausgesetzte Belohnung ist kein Gewinnspiel und keine Lotterie für Hinweisgeber, sondern ein gezieltes Instrument zur Gewinnung tatsächlich verwertbarer Informationen.
Der Videoausschnitt greift einige der relevanten rechtlichen Punkte in kompakter Form auf und soll helfen, verbreitete Missverständnisse rund um Belohnungen, Hinweise und Verdächtigungen einzuordnen.
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