28.05.2020
Kurzkommentar bei heute in Deutschland im ZDF zu Kontaktdatenlisten in Restaurants

Jede Datenverarbeitung ist im Grundsatz nur erlaubt, wenn der Betroffene dieser informiert zustimmt oder ein Gesetz die Datenverarbeitung ausdrücklich erlaubt oder vorschreibt.

Im aktuellen Beitrag bei heute im ZDF ging es nochmal um die umfangreichen Bestimmungen u.a. um Listen mit Kontaktdaten von Restaurantsbesuchern...

Unterschiedliche landesrechtliche Rechtsverordnungen (CoronaschutzVO), die sich wiederum auf §§ 28, 32 Bundesinfektionsschutzgesetz stützen, sehen genau das aktuell vor. 

Das ist eine neue Vorratsdatenspeichrung und man muss fragen dürfen, ob das zulässig ist. Wer kontrolliert's? Wer zahlt uU Strafen wenn etwas nicht richtig läuft. Jedenfalls dürfen die Daten nicht zu anderen Zwecken, insbesondere für Werbung missbraucht werden.

Die Daten werden anlasslos erfasst, weil in den allermeisten Fällen sie gesammelt werden von Personen die gar nicht infiziert und weil es uU im Raum auch kein anderer ist, auch nicht gefährdet sind.

Siehe dazu auch mein längeres ausfürhliches Interview bei COSMO TECH. Oder eben hier unten hoffentlich einen kurzen Ausschnitt von einem meiner Statements bei heute im ZDF.


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